Asynchronmaschinen, die als Generatoren betrieben werden, nennt man Asynchrongeneratoren. Diese werden aus wirtschaftlichen Gründen in Kleinkraftwerken, mit Leistungen bis zu 1500 Kilowatt, anstelle von Synchrongeneratoren eingesetzt. Ebenso kommen sie als Hilfs- oder Zusatzmotoren zum Einsatz. Der Asynchronmotor muss, wenn er als Generator eingesetzt werden soll, magnetisch erregt und mechanisch angetrieben werden. Die Wirkleistung kann nur in das Netz eingespeist werden, wenn der Asynchronmotor schneller angetrieben oder abgebremst wird als die Umdrehungsfrequenz des Drehfeldes. Mögliche Maßnahmen zur Erregung können Fremderregungen und Kondensatorerregungen sein. Die verbreiteten Asynchrongeneratoren sind Drehstromasynchronmaschinen mit Kurzschlussläufern. Der Aufbau hier ist wesentlich einfacher. Die gängigsten Generatoren sind mit 4 Polen ausgestattet. In gewissen Bereichen werden polarumschaltbare Wicklungen verwendet um eine weichere Netzkopplung zu erreichen. Die Läuferstäbe sind aus Kupfer. Dadurch wird ein höherer Wirkungsgrad erzielt.
Ohne besondere Vorkehrungen kann der Asynchrongenerator an das Netz aufgeschalten werden. Dies nennt man eine direkte oder starre Netzkopplung. Sowohl bei Stillstand und auch bei beliebigen Drehzahlen kann die Aufschaltung erfolgen. Fällt die Antriebsmaschine aus und bleibt der Generator am Netz, so wird dieser als Motor weiterlaufen und verbraucht die Energie aus dem Netz. Dieser Effekt wird, bei z. B. Blockheizkraftwerken, als sogenannte Anlaufhilfe genutzt. Da diese Generatoren sehr robust, wartungsarm, kostengünstig und drehzahlelastisch sind werden sie in verschiedenen Gebieten zum Einsatz gebracht. Man findet sie in Windkraftwerken, Notstromaggregaten und Biogaskraftwerken.
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